Rechtsprechung
   BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,764
BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88 (https://dejure.org/1988,764)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1988 - 1 StR 483/88 (https://dejure.org/1988,764)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1988 - 1 StR 483/88 (https://dejure.org/1988,764)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,764) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Milderungsgrund der freiwilligen Offenbarung des Angeklagten zur weiteren Aufklärung eines Betäubungsmitteldelikts - Milderung bei Belastung einer im Ausland untergetauchten Person - Erfordernis der Festnahme als Aufklärungserfolg

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 31 Nr. 1
    Voraussetzungen der Strafmilderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1043
  • MDR 1989, 280
  • NStZ 1989, 77
  • StV 1989, 393
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 107/87

    Überprüfung vager Angaben; Aufdeckung einer anderen Tat

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 133, 166 f.) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82] und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83

    Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).

    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).

  • BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83

    Beteiligung an einem Heroingeschäft - Fortgesetzte unerlaubte Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).
  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 599/87

    Anwendung des Bandenbegriffs auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 Betäubungsmittelgesetz

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Daran fehlt es etwa, wenn der Hintermann auf Grund der Angaben des Täters nicht identifizierbar ist (BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1; BGH, Urt. vom 19. Januar 1984 - 4 StR 740/83) oder das Gericht Zweifel hat, ob eine Person mit dem vom Angeklagten bezeichneten Namen überhaupt existiert und in der beschriebenen Weise an der Tat beteiligt war (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 3).
  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 133, 166 f.) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82] und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1).
  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 133, 166 f.) [BGH 28.10.1982 - 4 StR 472/82] und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1).
  • BGH, 11.06.1986 - 2 StR 298/86

    Strafmilderung für den Angeklagten auf Grund freiwilliger Offenbarung seines

    Auszug aus BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88
    Nach § 31 Nr. 1 BtMG kann sich der Täter Strafmilderung verschaffen, wenn er die Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus offenlegt und die Offenbarung zu einem Aufklärungserfolg führt (BGH NStZ 1984, 28; BGH StV 1986, 436).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Schließlich ist für eine Aufdeckung im Sinne dieser Vorschrift erforderlich, dass der im Ermittlungsverfahren Beschuldigte wesentlich dazu beitrug, dass gegen von ihm belastete Personen im Fall ihrer Ergreifung ein Strafverfahren durchgeführt werden konnte (BGH NJW 1989, 1043).
  • BGH, 19.11.2002 - 1 StR 346/02

    Aufklärungserfolg in einem anderen Vertragsstaat des Schengener

    Vielmehr hat der Bundesgerichtshof die Nichtanwendung von § 31 Nr. 1 BtMG mit der Begründung des Tatrichters, die im Wege der Rechtshilfe gegenüber den niederländischen Behörden über den Heroinlieferanten erfolgten Angaben könnten nur in einem dort zu erwartenden Verfahren zum Tragen kommen, ausdrücklich beanstandet (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Tat 2; vgl. auch BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Er hat hingegen die Anwendung von § 31 Nr. 1 BtMG in einer Fallgestaltung unbeanstandet gelassen, bei der der Angeklagte einen Aufklärungsbeitrag geleistet hatte, der erfolgreiche Abschluß der Strafverfolgung gegen die im Ausland untergetauchte belastete Person aber von weiteren Maßnahmen der niederländischen Ermittlungsbehörden abhing (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10; vgl. auch BGH StV 2000, 318).

  • BGH, 16.02.2000 - 2 StR 532/99

    Anwendung des Strafmilderungsgrundes in § 31 Nr. 1 BtMG

    Die Revision verkennt, daß ein Aufklärungserfolg nicht die Verurteilung oder Festnahme der von dem Täter Belasteten voraussetzt, sondern schon dann - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - anzunehmen ist, wenn zur Überzeugung des Gerichts durch seine Angaben die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens im Falle der Ergreifung geschaffen wurden (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Der Täter muß vielmehr die von ihm belastete Person so genau bezeichnet haben, daß sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10, 14).

  • BGH, 17.06.1997 - 1 StR 187/97

    Voraussetzungen eines Aufklärungsbeitrags des Täters - Beitrag des Täters zu

    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem - nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10).

    Die Strafkammer hat die Angaben des Angeklagten über seinen Lieferanten, die durch die Nachforschung der Polizei insoweit bestätigt wurden, daß die genannte Person existiert, als zutreffend erachtet und deshalb die Überzeugung gewonnen, der Angeklagte habe damit wesentlich zu einem voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beigetragen (BGHSt a.a.O. S. 166; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10).

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 133/00

    Strafmilderung bei Betäubungsmitteldelikten (speziell Merkmal des

    Demgegenüber ist es nicht von Bedeutung, ob die zuständigen Strafverfolgungsbehörden gegen die vom Angeklagten benannten Tatbeteiligten tatsächlich vorgehen (vgl. BGH StV 1986, 435; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10 und 24).
  • BGH, 16.02.2000 - StR 532/99

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Einfuhr - Strafrahmen - Strafausspruch -

    Die Revision verkennt, daß ein Aufklärungserfolg nicht die Verurteilung oder Festnahme der von dem Täter Belasteten voraussetzt, sondern schon dann - wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat - anzunehmen ist, wenn zur Überzeugung des Gerichts durch seine Angaben die Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung eines Strafverfahrens im Falle der Ergreifung geschaffen wurden (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10).

    Der Täter muß vielmehr die von ihm belastete Person so genau bezeichnet haben, daß sie identifiziert und zur Festnahme ausgeschrieben werden könnte (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 10, 14).

  • BGH, 02.12.1999 - 4 StR 547/99

    Hilfsbeweisantrag; Kronzeugenregelung

    Zudem muß seine Darstellung einer Überprüfung durch die Strafverfolgungsbehörden standhalten (BGHSt 31, 163, 166) und wesentlich zu einem nach Überzeugung des Gerichts - voraussichtlich erfolgreichen Abschluß der Strafverfolgung beitragen (BGH StV 1985, 14, 15, BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10; vgl. Weber BtMG § 31 Rdn. 50 m.w. N.).
  • BGH, 15.05.2001 - 3 StR 142/01

    Erforderlichkeit von Angaben zum Wirkstoffgehalt von BtM

    Lückenhaft für die Bestimmung des Schuldumfangs sind auch die Ausführungen zur strafmildernden Berücksichtigung des § 31 Nr. 1 BtMG (vgl. zur Prüfungsreihenfolge und Strafrahmenwahl BGHSt 33, 92, 93; BGHR BtMG § 30 II Strafrahmenwahl 2; zum Aufklärungsbeitrag BGH NStZ 1984, 28; BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 10, 11).
  • BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93

    Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg

    § 31 Nr. 1 BtMG verlangt, daß ein Aufklärungserfolg eingetreten ist (BGHSt 31, 163 (166 f); BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 1, 7, 10, 11, 14, 20 und 22; BGH StV 1984, 287; 1986, 436; NStZ 1989, 580; Beschluß vom 5. November 1992 - 4 StR 517/92 -).
  • BGH, 14.02.1989 - 1 StR 808/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung; Erfolgsaussicht eines gegen einen Dritten

    § 31 Nr. 1 BtMG ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter durch konkrete Angaben die Voraussetzung dafür geschaffen hat, daß gegen den Belasteten im Falle seiner Ergreifung ein Strafverfahren voraussichtlich mit Erfolg durchgeführt werden kann (BGH StV 1986, 435; BGH NStZ 1989, 77) ... Es ist somit ausreichend, daß die Offenbarung zu einem tatsächlichen Aufklärungserfolg geführt hat (BGHSt 31, 163, 166).
  • BGH, 21.04.1989 - 3 StR 95/89

    Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer

  • BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94

    Strafmilderung - Betäubungsmittel - Angaben des Beschuldigten

  • BGH, 21.06.1994 - 1 StR 180/94

    Aufklärungserfolg - Hinreichender Tatverdacht - Eröffnung des Hauptverfahrens -

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 20/94

    Aufklärungserfolg - Erkenntnisse - Mittäter - Tatbeitrag

  • BGH, 23.08.1989 - 3 StR 120/89

    Voraussetzung des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

  • BGH, 27.06.1989 - 1 StR 189/89

    Belohnung für die Aufdeckung im Sinne des § 30 Abs. 1 Betäubungsmittelgesetz

  • BGH, 30.01.1992 - 1 StR 751/91

    Aufklärungsbeitrag - Lieferant - Handeltreiben mit Betäubungsmittel -

  • BGH, 21.05.1992 - 1 StR 255/92

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unzulässigkeit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht